Discounter oder Fachhandel: Gewährleistung, Garantie und Service




E-Bike in der Werkstatt
Welche Rechte hat man als E-Bike Käufer bei Fachhändlern und Onlinehändlern?

In unserer Artikelreihe „Discounter E-Bike oder Fachhandels E-Bike?“ geht es um den Vergleich zwischen eBikes aus Supermärkten, von Onlinehändlern und dem Fachhandel. Wie sieht es im Bereich Gewährleistung, Garantie und Service im direkten Vergleich aus. Wer bietet was und worauf kann man sich als Kunde tatsächlich verlassen.

Die gesetzliche Gewährleistung für E-Bikes

Zunächst gilt für alle Händler und deren Verträge mit Endkunden die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig dabei: Die Gewährleistung ist eine Sache zwischen Händler und Kunde. Die gesetzliche Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung hat eine Frist von 24 Monaten. Sie bezieht sich aber nur darauf, ob ein Produkt, also auch ein E-Bike zum Zeitpunkt der Auslieferung frei von Mängeln war. Als Käufer hat man in diesem Fall die Möglichkeit das Produkt innerhalb von 24 Monaten zu reklamieren. Aus Käufersicht ist der größte Haken bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr. Nur in den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass das eBike bereits zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war und der Händler es reparieren muss. Sollte der Händler sich dem Verweigern muss er es beweisen, dass der Schaden durch den Käufer verursacht wurde oder zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorlag. Zwischen 6 und 24 Monaten nach dem Kauf muss man als Verbraucher beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war. In der Praxis wird das ausgesprochen schwierig, oder wie es Wikipedia formuliert:

„Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.“

Zusätzlich sind von der gesetzlichen Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, Verschleißteile ausgenommen.

Tritt ein Gewährleistungsfall auf, hat man als Verbraucher recht viele Möglichkeiten. Zunächst kann man die Nacherfüllung verlangen, es gibt auch ein Rücktrittsrecht, wodurch der Kaufvertrag rückabgewickelt würde. Auch die Möglichkeit eine Kaufpreisminderung steht im Raum. Ohne auf die Paragraphen im Detail einzugehen (eine juristische Beratung sollte durch die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt erfolgen) hat üblicherweise der Händler zwei bis drei Versuche zur Nachbesserung frei, sollte er dabei scheitern kann man in der Regel die Rückabwicklung durchsetzen. Auch muss man es als E-Bike-Käufer nicht akzeptieren wochen- oder gar monatelang auf Ersatzteile oder einen Werkstattermin zu warten. Im Zweifelsfall kann man dem Händler eine angemessene Frist setzen.

Auf der einen Seite ist die Sachmängelhaftung das schärfste Schwert, was man als E-Bike-Käufer gegenüber dem Händler im Streitfall in der Hand hat, auf der anderen Seite wird es bereits nach 6 Monaten relativ schwierig Mängel aufgrund der Sachmängelhaftung zu reklamieren, wenn der Händler sich quer stellt.

Die Sachmängelhaftung gilt bei Onlinehändler wie bei Fachhändlern gleichermaßen. Besonders interessant: Dem Kunden dürfen bei der Beseitigung der Mängel keine Kosten entstehen. So muss der Versandhändler im Rahmen der Gewährleistung auch die Versandkosten übernehmen.

Die Garantie der Hersteller: Discounter oder Markenhersteller?

Die Garantie ist komplett unabhängig von der Gewährleistung, sie darf die Gewährleistung auch nicht einschränken. Sie hat zunächst auch wenig mit dem Händler zu tun, es sei denn er bietet eine eigene Garantie an. Spezielle Händlergarantien sind im E-Bike-Bereich jedoch ausgesprochen unüblich. Eine Garantie ist praktisch immer eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers. Kein Hersteller ist zu Garantien verpflichtet und darf daher auch die Bedingungen für die Garantie sehr frei bestimmen. Neben dem Zeitraum für den die Garantie gilt, ist das auch der Umfang, also für welche Komponenten überhaupt die Garantie greift.

Wenig Garantie bei Marken E-Bikes

Die meisten Hersteller von Premiumbikes halten sich mit Garantien sehr zurück. Haibike schreibt dazu:

„Auf Rahmen erhält der Erstbesitzer bei ordentlich eingehaltenem Serviceintervall (Nachweis & Eintragung auf den letzteren Seiten der Bedienungsanleitung) eine Herstellergarantie von 5 Jahren ab Kaufdatum.“

Somit hat man als Käufer eines hochwertigen Haibikes lediglich eine Herstellergarantie auf den Rahmen. Für die Abwicklung ist auch in diesem Fall der Händler zuständig.
Eine Aussage zur Garantie auf den Motor trifft Haibike (wie viele andere Premium Hersteller) jedoch nicht.

Auf der Seite von Bosch, einem der wichtigsten Hersteller für E-Bike-Motoren in Deutschland, ist zur Frage nach einer Garantie folgendes zu lesen:

„Bosch gewährt für das gesamte System eine Garantie gegenüber dem eBike- Hersteller. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Händler über die Bedingungen des jeweiligen eBike-Herstellers.“

Somit gibt es auch von der Seite des Motorenhersteller keine klare Auskunft zur Garantie. Die Garantiebedingungen von Haibike sind in der Branche keineswegs ungewöhnlich. Viele Hersteller von Premium Bikes bieten lediglich eine Garantie auf den Rahmen. Alles andere muss im Rahmen der Gewährleistung zwischen dem E-Bike-Käufer und dem Händler geklärt werden.

Im Premium-E-Bike-Bereich gibt es auch kundenfreundlichere Regelungen zur Garantie. Ein Beispiel ist Rose Bike. Diese bieten eine Garantie von 2 Jahren auf alle Komponenten, zusätzlich eine Garantie von 10 Jahren auf verschiedene Laufräder, sowie 6 Jahre auf Gabel und Rahmen.

Auch bei Kalkhoff ist die Garantie vergleichsweise umfangreich. Mit einer Herstellergarantie von 2 Jahren auf den Akku, 3 Jahren auf den Motor und 10 Jahren auf den Rahmen bietet der Hersteller ein umfassendes Garantiepaket an, zumindest bei E-Bikes, die mit dem hauseigenen Impulse Motor ausgestattet sind. Zuständig für den Austausch ist der Händler. Wer innerhalb der 3 Jahre in eine andere Stadt zieht oder sein Fahrrad online erworben hat, muss einen Händler finden, der zum Tausch der Komponenten bereit ist. Ob das in der Praxis ein Problem ist, können wir nicht beurteilen.

Bessere Garantiebedingungen bei Discounterbikes

Da Discountanbieter, wie Prophete und Fischer stärker im Versandhandel tätig sind und mit großen Kunden ohne eigene Fahrradwerkstatt zusammenarbeiten, hat die Garantie dieser Hersteller eine erheblich höhere Bedeutung.

Prophete, als Beispiel, verweist auf seiner Webseite auf die Informationen in der Bedienungsanleitung. Hier werden die Garantiebedingungen sehr ausführlich beschrieben. Zusammengefasst hat der E-Bike Käufer eine Garantie von einem Jahr auf den Akku, 2 Jahren auf die Fahrradkomponenten und 10 Jahre auf Gabel und Rahmen. Ausgeschlossen ist eine Liste an Verschleißteilen zu denen zum Beispiel auch der Sattel zählt. (Seite DE77)

Ähnlich sieht es bei Fischer aus. Auf der Website ist eine Garantieurkunde zu finden. Als Käufer eines E-Bikes erhält man eine Garantie zwischen einem und zwei Jahren auf den Akku, zwei Jahre auf das Fahrrad und stolze 30 Jahre auf Rahmenbrüche. Auch hier werden Verschleißteile ausgeschlossen.

Beim großen Onliner, der Firma LeonCycle mit ihrer Marke NCM ist es etwas unübersichtlicher und die Garantiezeiten sind kürzer. Vor allem gibt es dort keinen Vor Ort Service und die Garantieleistungen umfassen nur die Ersatzteilkosten. Transportkosten und Arbeitskosten sind nicht enthalten. Da wir bei NCM bereits verschiedene Versionen der Garantiebedingungen gelesen haben, empfehlen wir einen Blick in die jeweilige Bedienungsanleitung.

Service und Wartung: Discounter oder Fachhandel

Das klassische Verkaufsargument des Fachhandels ist der gute und nahe Service über den Händler. Das dichte Netz an Fahrradhändlern in Deutschland ist ganz sicher ein gutes Argument für den lokalen Kauf von Fahrrädern. Natürlich ist man beim Service häufig auf den Händler und dessen Qualitäten angewiesen. Da Serviceleistungen vom Käufer in der Regel selber bezahlt werden, hat man natürlich auch die Möglichkeit den Händler zu wechseln. Nur selten stellen sich Händler beim Service quer, wenn es um Markenräder anderer Händler oder Marken geht. Bei Bikes aus dem Internet oder vom Discounter sind viele Händler unwillig. Auch wenn der Kunde Letzen Endes für den Service selber bezahlen muss.

Zumindest die großen Discount Hersteller bieten ihren Käufern auch die Wartung durch die hauseigenen Techniker an. In den Wintermonaten (von Oktober bis März) kostet der Besuch eines Prophete Technikers inkl. Kompletter E-Bike Wartung EUR 84,99, in den Sommermonaten ist der Service mit EUR 114,99 deutlich teurer. Ersatzteile werden separat berechnet. Auch bei Fischer lässt sich ein Techniker des Herstellers kostenpflichtig für die Wartung buchen.

Preislich kommt man bei der Inspektion im Fahrradfachhandel, gerade wenn die E-Bikes auch dort gekauft wurden, meistens günstiger weg.

Das Fazit im großen Garantie-, Gewährleistungs- und Servicevergleichs

Die Gewährleistung, bzw. Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt und die Gesetze gelten für Onlinehändler, Fachhändler und Lebensmittelläden mit Fahrradabteilung gleichermaßen. Es macht daher rechtlich keinen Unterschied, bei wem man das Fahrrad kauft.

Im Bereich der Garantie und der Garantieabwicklung liegen die großen Discounter (Prophete & Fischer) und die Direktversender (z.B. Rose Bike) vorn. Ob durch einen bundesweiten vor Ort Service oder im Fall von Rose der kostenlosen Abholung ins Werk, eine klare Aussage über die Garantie und die Garantiebedingungen sprechen für die Discounter und Versender.

Bei vielen Fachhandelsmarken muss man sich sehr genau mit den einzelnen Bedingungen der Garantie auseinandersetzen um eine klare Auskunft zu erhalten. Auch ist ein Umzug und der Wechsel des „betreuenden“ Händlers in der Regel nicht ohne Probleme möglich. Hier sind die Hersteller ganz klar gefordert. Ein Garantieumfang, wie man ihn bei einem wenige hundert Euro teuren Wäschetrockner hat, sollte auch für ein mehrere tausend Euro teures E-Bike selbstverständlich sein. Ob dafür dann eine lokale Vertragswerkstatt oder ein vor Ort Service des Herstellers zuständig ist, macht keinen großen Unterschied. Eine umfassende Garantie des Herstellers ist nicht zu viel verlangt.

Rechtlich ist die Abwicklung von Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung für E-Bike Käufer bereits nach 6 Monaten schwierig. In der Praxis verzichten die Händler in der Regel auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Das ist löblich, eine vertraglich vereinbarte Garantie auf das komplette Fahrrad durch die Hersteller würde den Käufern aber deutlich mehr Sicherheit geben. 

Im Bereich Service schließen die Discounter und Direktversender zwar tendenziell auf, an die Möglichkeiten des Fachhandels kommen sie in diesem Punkt aber nicht ran. Wer einen guten Händler hat, wird dort umfassend betreut und muss sich weniger mit Serviceterminen oder ggf. dem Versand seines Fahrrads beschäftigen.

Stand: 26.10.2018

Bildquellen

  • Fahrrad-Werkstatt-Garantie-Gewaehrleistung: Bildrechte beim Autor

Auch spannend!




Deprecated: Creation of dynamic property WP_Query::$comments_by_type is deprecated in /pages/f0/21/d0014744/home/htdocs/eBike-Forum/wp-includes/comment-template.php on line 1528

4 Kommentare

  1. Meine aktuelle Erfahrung mit der Gewährleistung /Garantie bei Haibike ist erschreckend.
    Hatte nach 11 mon Rahmenbruch Dezembner 2018 ( Haibike sduro Fullnine Rx )preis 4000€ ich warte immer noch auf Ersatz Bike.
    Antwort von winora group ist wie folgt ich kann Ihnen versichern dass wie Ihren fall weiterhin Beobachten und das nächstmöglichen 2. Wahl Rad für sie reservieren. Laut mein Fächhändler ( Emotionbike ) könnte ich Gutschrift verlangen muss aber mit Abzügen rechnen der komp Kaufpreis wir aber nicht erstattet.
    Mein nächste bike wird nie wieder ein Haibike sein und ich werde mir das nächste mal besser die Gewäh…/Garantie durchlesen.
    Grüße aus Berlin

  2. „Bei Bikes aus dem Internet oder vom Discounter sind viele Händler unwillig. Auch wenn der Kunde Letzen Endes für den Service selber bezahlen muss.“

    Kann ich unterschreiben. War heute mit meinem neuen NCM Moscow plus bei 3 lokalen Fahrrad Händlern um mir einen Kettenschutz und Schutzbleche zu besorgen.

    Alle 3 wiesen mich darauf hin das sie keine Internet Fahrräder reparieren und ich dann selbst sehen muss wie ich zurecht komme im Schadenfall.

    So weiß ich wenigsten gleich Bescheid und kann nur hoffen das es NCM noch lange gibt wegen Reparatur und Ersatzteile. Der Hin- und Her Versand mit Spedition wird auch Kosten.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*